Diese Preise sind die offiziell verbindlich "empfohlenen" Verkaufspreise, also Richtpreise. Damals gab es sogar noch gesetzlich verordnete Festpreise, die Kraft Gesetzes einzuhalten waren. Rabatte waren nur indirekt als Naturalrabatte möglich und Jeder zeigte Jeden an, der auch nur im Geringsten dagegen verstieß.
Irgendwann in den späten 60ern wurde die gesetzliche Preis- bindung gekippt, weil sie doch nicht funktionierte und nur den gesunden Wettbewerb behinderte.